Antrag auf Impfpflicht in Berlin am 25.01.18



Morgen ist es soweit!

Über den Antrag der FDP

„Impfen: Fürsorge für unsere Kinder und Schutz der Allgemeinheit“

wird im Parlament abgestimmt.


Hierzu ist grundsätzlich zu sagen:
Auch wenn diesem Antrag morgen stattgegeben wird, besteht immer noch keine gesetzliche Impfpflicht.
Dies ist erst mal ein Antrag, worin der Senat aufgefordert wird eine Ermächtigungsgrundlage im Sinne des §20 Abs 6 und Abs.7 des IfSG zu schaffen.

Wenn die Nachrichten also morgen verlauten lassen, „ In Berlin besteht jetzt Impfpflicht“, ist das nur Propaganda!!!!!

Solange das Gesetz nicht geändert wurde, besteht keine Impfpflicht.

Außerdem steht im Antrag, dass die Rechtsverordnung die Möglichkeit bieten muss, Neugeborene und Kinder bevor die Impfung verabreicht wird, auf entsprechende Impfunverträglichkeiten untersucht werden sollen, um mögliche Impfschäden vorzubeugen.

Heißt im Klartext, es müssen vorab Allergietests stattfinden!
Ob die Impfstoffhersteller damit einverstanden sind, wagen wir allerdings zu bezweifeln!!!

Das aber sollte durchaus stattfinden, denn dann werden viel mehr Kinder in die Risikogruppe fallen.
Daher sollten sich alle Eltern mit s ä m t l i c h e n Inhaltsstoffen in den Impfungen auseinandersetzen!
Die eigene Anamnese ist dabei ebenso wichtig, denn Allergien sind vererbbar.

Hier zwei links, in denen weitaus noch nicht alle Inhaltsstoffe deklariert sind.



Es bleibt also spannend!
Wer die Sitzung morgen im Live-Ticker verfolgen möchte, hier der Link!


zwischen 18.00 und 19.00 Uhr ist der Punkt angesetzt!!

Euer Netzwerk Impfentscheid